Über uns

Wir, Heike und Matthias Müller, lassen seit 2022 das mit viel Liebe von unseren Eltern entstandene Ferienblockhaus, für unsere Gäste zu einem gemütlichen Rückzugsort werden. Egal ob für einen Kurztrip übers Wochenende nur zu Zweit, mit Freunden oder für den Jahresurlaub mit der ganzen Familie. Wir möchten Ihnen diese Zeit mit Kamin und herrlicher Lage versüßen.

Informationen

Der Check-In findet kontaktlos mittels Schlüsselsafe statt. Sie haben auf Ihrer Wohnebene im Haus keinen Kontakt zu fremden Personen. Die nötige "Erhebung der Kontaktdaten" findet per Online-Check-In-Formular statt. Für Fragen oder Wünsche können Sie uns jederzeit telefonisch oder per Messenger erreichen.

Regeln

Die Hausregeln für das Ferienblockhaus Am Kunstberg in Altenau

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.

(3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren in den Ferienwohnungen ist gegen einen Aufpreis erlaubt (max. 2 Haustiere je Wohnung). Der Halter hat darauf zu achten das die Notdurft des Hundes nicht auf dem Gartengrundstück erfolgt.

(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.

(5) Das Wäsche trocknen ist in den Wohnungen untersagt.

(6) Unser hauseigenen Parkplatz bietet 2 PKW-Stellplätze. Weitere Fahrzeuge können auf der Straße abgestellt werden. Bitte achten Sie darauf, das keine Fahrzeuge die Ausfahrt der gegenüerliegenden Garagen behindern.

(7) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(8) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.